Standsicherheit von Bauwerken

Regelmäßige Überprüfung (VDI-Richtlinie 6200)

Nach der Häufung einiger Bauwerkseinstürze in Europa Anfang des Jahres 2006 wurden im September 2006 die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer bzw. den Verfügungsberechtigten“ durch die Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) verabschiedet.

Eine Weiterentwicklung dieser Hinweise ist nun die VDI-Richtlinie 6200, die im Februar 2010 veröffentlicht wurde.

In dieser Richtlinie wird klar geregelt, für welche Gebäude eine solche regelmäßige Überprüfung gefordert wird, in welchen Abständen die verschiedenen Prüfungen erfolgen sollen und welche Personen fachlich geeignet sind, solche Bauwerksprüfungen durchzuführen.

Anhand des Gebäudetyps erfolgt eine Einteilung der Gebäude in Schadensfolgeklassen und Robustheitsklassen; abhängig davon werden die Abstände festgelegt, in denen die drei Arten der Prüfung zu veranlassen sind.

Eine Begehung kann durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten erfolgen; eine Inspektion muss durch eine fachkundige Person, eine eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person durchgeführt werden.
Die eingehende Überprüfung soll handnah ausgeführt werden. Bei Bestandsgebäuden ist zunächst eine Erstüberprüfung zu veranlassen und ein Bauwerksbuch Standsicherheit mit den relevanten Daten des Tragwerks anzulegen.

Diese Erstüberprüfung darf nur durch eine besonders fachkundige Person (mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen oder technischer Projektleitung) erfolgen.

Die Verantwortung für die regelmäßige Bauwerksprüfung liegt immer bei dem Eigentümer der baulichen Anlage, dies gilt auch für die Auswahl der Personen, welche die Prüfungen durchführen. Dies ergibt sich auch aus den § 636 bis 638 des BGB (Verkehrssicherungspflichten u.w.).

Herr Eiffert hat als freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Bau NW am bundesweit ersten Lehrgang für Bauwerksprüfer im Hochbau (Mai 2011) der Ingenieurakademie West e.V. teilgenommen und die Prüfung mit Erfolg bestanden.
Zertifikat anschauen.